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Gemeinnützigkeit bei Genossenschaften: Vorteile, Voraussetzungen und Zuständigkeiten

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Die Gemeinnützigkeit bietet Genossenschaften erhebliche Vorteile, insbesondere im steuerlichen Bereich. Doch um den Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zudem ist eine staatliche Behörde für die Anerkennung zuständig.

  1. Vorteile der Gemeinnützigkeit

Wenn eine Genossenschaft als gemeinnützig anerkannt wird, genießt sie folgende Vorteile:

Steuerliche Vorteile

  • Befreiung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: Gemeinnützige Genossenschaften zahlen keine Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf ihre Einkünfte, sofern diese im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks erzielt werden.
  • Ermäßigte Umsatzsteuer: Bestimmte Umsätze können einem ermäßigten Steuersatz unterliegen oder sogar steuerfrei sein.
  • Spendenabzug: Die Genossenschaft darf Spenden entgegennehmen, für die Spender eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung erhalten können.

Zugang zu Fördermitteln

Gemeinnützige Genossenschaften können in den Genuss öffentlicher Fördermittel oder Zuschüsse kommen, die für soziale, kulturelle oder gemeinnützige Zwecke bereitgestellt werden.

Image und Vertrauen

Der Status der Gemeinnützigkeit verleiht der Genossenschaft ein positives Image und erhöht das Vertrauen bei Mitgliedern, Spendern und der Öffentlichkeit.

  1. Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit

Um den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten, müssen Genossenschaften die Anforderungen der Abgabenordnung (AO) erfüllen. Insbesondere § 52 AO definiert, was als gemeinnütziger Zweck gilt. Wichtige Voraussetzungen sind:

Ausschließliche und unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke

Die Genossenschaft muss einen der in der Abgabenordnung genannten Zwecke verfolgen, z. B.:

  • Förderung von Bildung, Wissenschaft oder Kunst
  • Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
  • Förderung des Umweltschutzes oder des Sports

Selbstlosigkeit

Die Genossenschaft darf nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen verfolgen. Gewinne müssen reinvestiert werden, um den gemeinnützigen Zweck zu erfüllen, und dürfen nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden.

Tätigkeit im Rahmen des Satzungszwecks

Die tatsächliche Geschäftsführung muss den in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecken entsprechen.

Satzungsgestaltung

Die Satzung der Genossenschaft muss klare Vorgaben zur Gemeinnützigkeit enthalten. Dazu gehören:

  • Eine eindeutige Festlegung des gemeinnützigen Zwecks
  • Eine Regelung, dass bei Auflösung der Genossenschaft das Vermögen für gemeinnützige Zwecke verwendet wird

Tatsächliche Geschäftsführung

Neben der formalen Satzung muss auch die praktische Tätigkeit der Genossenschaft gemeinnützig sein. Die Finanzbehörden prüfen, ob die Mittel ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden.

  1. Zuständige Behörde

Die Verleihung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Dieses prüft die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung der Genossenschaft auf die Einhaltung der gemeinnützigen Vorgaben gemäß der Abgabenordnung.

Ablauf des Anerkennungsverfahrens:

  1. Einreichung der Satzung: Die Genossenschaft reicht ihre Satzung beim Finanzamt ein.
  2. Prüfung durch das Finanzamt: Das Finanzamt überprüft, ob die Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht.
  3. Feststellungsbescheid: Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Genossenschaft ein Bescheid über die Gemeinnützigkeit erteilt.
  4. Regelmäßige Überprüfung: Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt regelmäßig überprüft, meist im Rahmen der Abgabe der Steuererklärungen.

Fazit

Die Gemeinnützigkeit bietet einer Genossenschaft erhebliche Vorteile, insbesondere steuerliche Erleichterungen und Zugang zu Fördermitteln. Um diesen Status zu erlangen, müssen die Vorgaben der Abgabenordnung strikt eingehalten werden, sowohl in der Satzung als auch in der praktischen Tätigkeit. Das zuständige Finanzamt ist die prüfende und entscheidende Behörde für die Verleihung und Überwachung der Gemeinnützigkeit.

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