#Genossenschaften

Interview mit Rechtsanwalt Reime zur Bilanz der iZ-Konzept eG

interview, recruitment, job

Frage: Herr Reime, Sie haben sich die Bilanz der iZ-Konzept eG angesehen. Was ist Ihr erster Eindruck?

Rechtsanwalt Reime: Die Zahlen werfen ernsthafte Fragen zur finanziellen Stabilität der Genossenschaft auf. Ein nicht gedeckter Fehlbetrag von über 65.000 Euro ist ein klares Alarmzeichen. Das Unternehmen hat praktisch kein Eigenkapital mehr. Gleichzeitig stehen kurzfristige Verbindlichkeiten von fast 100.000 Euro an, die in den nächsten zwölf Monaten fällig werden. Das ist ein kritisches Risiko für die Liquidität.

Frage: Was bedeutet das für bestehende oder potenzielle Anleger?

Rechtsanwalt Reime: Anleger müssen sich bewusst sein, dass sie hier in eine finanziell angeschlagene Genossenschaft investieren würden. Besonders problematisch ist, dass Genossenschaftsanteile in der Regel nicht ohne Weiteres zurückgegeben werden können. Sollte das Unternehmen Insolvenz anmelden, könnten Anleger ihr gesamtes Kapital verlieren.

Frage: Die Geschäftsführung geht dennoch von einer Fortführung des Unternehmens aus. Ist diese Einschätzung realistisch?

Rechtsanwalt Reime: Das ist fraglich. Solange keine klaren Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen erkennbar sind – etwa frisches Eigenkapital oder eine Umschuldung – bleibt die Fortführungsprognose aus meiner Sicht sehr optimistisch. Wenn ein Unternehmen bilanziell überschuldet ist, müssen die Verantwortlichen prüfen, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht.

Frage: Welche rechtlichen Risiken gibt es für Anleger?

Rechtsanwalt Reime: Anleger sollten sich vor allem bewusst machen, dass Genossenschaftsanteile im Insolvenzfall nicht abgesichert sind. Außerdem besteht immer die Gefahr, dass Kapital nachgeschossen werden muss, wenn die Satzung dies vorsieht. Ich rate dringend dazu, die Satzung und die finanziellen Entwicklungen genau zu prüfen, bevor jemand hier investiert.

Frage: Was empfehlen Sie Anlegern, die bereits investiert sind?

Rechtsanwalt Reime: Wer bereits investiert ist, sollte die wirtschaftliche Entwicklung genau verfolgen und sich juristisch beraten lassen. Wenn sich die finanzielle Lage weiter verschlechtert, kann es sinnvoll sein, frühzeitig einen Ausstieg zu prüfen. In manchen Fällen gibt es auch Möglichkeiten, Ansprüche gegen die Geschäftsführung geltend zu machen, wenn nachweisbar ist, dass Risiken verschwiegen oder Anleger nicht ordnungsgemäß informiert wurden.

Frage: Ihr Fazit zur iZ-Konzept eG?

Rechtsanwalt Reime: Die Genossenschaft steht vor ernsthaften wirtschaftlichen Herausforderungen. Ohne eine deutliche Verbesserung der Finanzlage – beispielsweise durch Kapitalzuflüsse oder eine Restrukturierung – besteht ein erhebliches Insolvenzrisiko. Anleger sollten äußerst vorsichtig sein.

 

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert