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Interview mit Rechtsanwalt Reime zur Insolvenz der Reale Werte eG

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Frage:
Herr Reime, was bedeutet die Insolvenz der Reale Werte eG konkret für deren Mitglieder?

Rechtsanwalt Reime:
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter die Aufgabe, sämtliche noch offenen Forderungen zur Insolvenzmasse einzuziehen. Dazu gehören insbesondere ausstehende Genossenschaftseinlagen. Wenn Mitglieder ihre gezeichneten Anteile bislang nicht vollständig eingezahlt haben, kann der Verwalter sie nun zur Nachzahlung auffordern. Das gilt unabhängig davon, ob die Person noch aktives Mitglied ist oder bereits ausgetreten ist.

Frage:
Gilt das auch für Mitglieder, die vor Jahren aus der Genossenschaft ausgetreten sind?

Rechtsanwalt Reime:
Ja, auch frühere Mitglieder können betroffen sein. Maßgeblich ist, ob zum Zeitpunkt des Austritts die gesamte Einlage erbracht wurde. Ist das nicht der Fall, kann eine Nachzahlungspflicht bestehen. Allerdings sollte in solchen Fällen geprüft werden, ob die Forderung möglicherweise bereits verjährt ist. Denn Forderungen, die seit mehr als drei Jahren fällig sind und für die keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen wurden, könnten nicht mehr durchsetzbar sein.

Frage:
Viele Betroffene berichten von fragwürdigen Vertriebspraktiken oder falschen Versprechungen. Gibt es hier Chancen auf Schadensersatz?

Rechtsanwalt Reime:
Durchaus. Wenn Mitglieder durch unrichtige Angaben oder irreführende Versprechen zum Beitritt zur Genossenschaft bewegt wurden, können Schadensersatzansprüche bestehen. Das gilt insbesondere, wenn Berater hohe Renditen versprochen, Risiken verschwiegen oder Rückzahlungsgarantien suggeriert haben. In solchen Fällen kommen Ansprüche gegen die Vermittler, aber auch gegen die Genossenschaft selbst in Betracht – etwa wegen fehlerhafter Aufklärung oder Prospekthaftung.

Frage:
Was raten Sie betroffenen Mitgliedern jetzt konkret?

Rechtsanwalt Reime:
Zunächst sollte niemand unüberlegt zahlen. Es ist wichtig, die Forderung auf ihre rechtliche Grundlage hin zu prüfen – insbesondere im Hinblick auf Verjährung und den Umfang der ursprünglich eingegangenen Verpflichtung. Außerdem sollte geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche bestehen, etwa wegen Falschberatung. Dafür sollten Betroffene alle Unterlagen wie Beitrittserklärungen, Zahlungsbelege und Werbematerialien sorgfältig zusammentragen und rechtlichen Rat einholen. Nur so kann geklärt werden, ob die Forderung berechtigt ist – oder ob sogar Gegenansprüche bestehen.

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