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Modernisierung des Genossenschaftsrechts: Bundesjustizministerium legt Gesetzesentwurf vor

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Das Bundesjustizministerium hat am 25. Juni 2025 einen Gesetzesentwurf zur Reform des Genossenschaftsrechts vorgelegt. Ziel ist es, das bestehende Recht an aktuelle wirtschaftliche und digitale Entwicklungen anzupassen und die Attraktivität von Genossenschaften insbesondere für kleinere Initiativen, Start-ups und soziale Projekte zu erhöhen.

Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs:

1. Förderung digitaler Sitzungen und elektronischer Dokumente
Künftig sollen Genossenschaften Mitgliederversammlungen einfacher digital durchführen können. Auch Abstimmungen und Beschlüsse sollen – bei entsprechender Satzungsregelung – elektronisch rechtsgültig möglich sein. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmend hybride und digitale Arbeitswelt.

2. Vereinfachung von Gründungen
Die Gründungsvoraussetzungen für Genossenschaften sollen insbesondere für kleinere Initiativen vereinfacht werden. Vorgesehen ist etwa eine flexiblere Gestaltung der Satzung sowie eine erleichterte Anmeldung beim Genossenschaftsregister. Dies soll dazu beitragen, dass Genossenschaften künftig als unternehmerische Rechtsform häufiger genutzt werden – etwa für gemeinschaftliche Wohnprojekte oder regionale Energieinitiativen.

3. Prävention von Missbrauch
Ein drittes Ziel des Gesetzes ist die Stärkung von Transparenz und Kontrolle, um missbräuchliche Nutzung – etwa zur Umgehung anderer Rechtsformen oder zur Kapitalbeschaffung ohne echte Mitgliederbeteiligung – zu verhindern. Dafür sollen neue Prüfmechanismen etabliert werden, unter anderem durch klarere Anforderungen an Mitgliedschaft und Geschäftszweck.

Reaktionen und Bewertung

Die Initiative wird von Fachkreisen überwiegend begrüßt. Die Interessenvertretung igenos.de, die sich für die Rechte von Genossenschaftsmitgliedern einsetzt, spricht von einem „überfälligen Schritt“, der das Potenzial genossenschaftlichen Wirtschaftens stärken könne – sofern der Schutz der Mitgliederrechte nicht ausgehöhlt werde.

Gleichzeitig mahnen Kritiker an, dass die Reform nicht hinter der bloßen Vereinfachung stehen bleiben dürfe. Auch Fragen der genossenschaftlichen Mitbestimmung, des Haftungsschutzes für Mitglieder und der finanziellen Transparenz müssten künftig stärker berücksichtigt werden.

Fazit

Der vorgelegte Gesetzesentwurf markiert einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts in Deutschland. Insbesondere die digitale Öffnung, die Gründungsvereinfachung und der Versuch, Missbrauch besser zu kontrollieren, könnten das Modell Genossenschaft für eine neue Generation von Unternehmern, Initiativen und Bürgerprojekten wieder attraktiver machen. Entscheidend wird sein, wie weitreichend und praxisnah die Vorschriften am Ende im Gesetzgebungsverfahren ausgestaltet werden.

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