Pflichteinzahlungen und Einlagezahlungen bei der GENO Wohnbaugenossenschaft eG: Was bedeutet das für Ex-Genossen? – Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek
Redaktion: Herr Blazek, der Insolvenzverwalter der GENO Wohnbaugenossenschaft eG fordert von ehemaligen Genossen rückständige Einlagen ein. Warum sind diese Forderungen überhaupt zulässig? Daniel Blazek: Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Genossenschaftsgesetz (GenG), das klare Regeln für die Einlagenpflichten von Mitgliedern aufstellt. Ein entscheidender Punkt ist, dass bei der GENO Wohnbaugenossenschaft eG die Ratenzahlungsvereinbarungen, die in […]