Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittel an – Mängel im Risikomanagement aufgedeckt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG mit Sitz in Reinheim auferlegt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalanforderungen hinaus zusätzliche Eigenmittel vorzuhalten. Hintergrund ist eine Sonderprüfung aus dem Jahr 2024, bei der erhebliche Schwächen in der Geschäftsorganisation, insbesondere im Kreditgeschäft, festgestellt wurden.
Wie die BaFin mitteilt, hat die Bank gegen zentrale Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen. Konkret mangelte es an einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Abs. 1 KWG. Diese Vorschrift verpflichtet Banken zu einem angemessenen und wirksamen Risikomanagement, das unter anderem sicherstellen soll, dass Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert werden.
Die Prüfer beanstandeten, dass in mehreren Teilbereichen der Gesamtbanksteuerung und des Risikocontrollings organisatorische Defizite bestanden. Die BaFin bewertet solche Mängel als potenzielle Gefährdung der finanziellen Stabilität eines Instituts – insbesondere im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
Als Konsequenz hat die BaFin der Bank mit Bescheid vom 19. Mai 2025 auferlegt, zusätzliche Eigenmittel vorzuhalten. Damit soll die Risikopufferfähigkeit der Bank gestärkt werden, bis die beanstandeten organisatorischen Schwächen behoben sind. Der Bescheid ist seit dem 17. Juni 2025 rechtskräftig.
Diese Maßnahme ist nicht gleichbedeutend mit einem akuten Risiko für Kundengelder, zeigt aber deutlich: Die Aufsicht nimmt ihre Kontrollfunktion sehr ernst und greift frühzeitig ein, wenn sie Anzeichen für strukturelle Mängel erkennt. Für Anleger und Kunden bedeutet dies ein wichtiges Signal: Die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Standards wird konsequent durchgesetzt – und Unzulänglichkeiten nicht toleriert.